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   BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63   

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BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63 (https://dejure.org/1965,184)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1965 - II C 34.63 (https://dejure.org/1965,184)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1965 - II C 34.63 (https://dejure.org/1965,184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vererblichkeit von Ansprüchen auf Ermessensentscheidung mit Blick auf beamtenrechtliche Versorgung - Berechnung des Ruhegehalts eines ehemaligen Beamten - Rechtsnachfolge des Erben in einen Anspruch auf eine Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    2. DVO/G 131 § 2 Abs. 2; G 131 § 32

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 21, 302
  • MDR 1965, 1020
  • DÖV 1965, 147
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 216.63
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63
    Ob und in welchem Umfange Ansprüche, die dem öffentlichen Recht angehören, vererblich sind, ist allerdings in erster Linie nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen und nicht nach bürgerlichem Recht zu entscheiden (BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63] [69]).

    Auf dem Gebiete des Beamtenrechts hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage, ob der Anspruch des Beamten auf Gewährung einer Beihilfe vererblich ist, mit der Begründung verneint (BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63]), daß der beamtenrechtliche Beihilfeanspruch nicht unmittelbar auf Zahlung, sondern auf eine günstige Verwaltungsentscheidung über die Bewilligung der Beihilfe gerichtet ist, daß er zwar einen gewissen Vermögenswert haben mag, daß aber kein Grundsatz des allgemeinen Verwaltungsrechts besteht, wonach solche Ansprüche, stets oder auch nur regelmäßig vererbliche Vermögensteile sind, und daß die Regelung in Nr. 14 der Beihilfevorschriften des Bundes vom 17. März 1959 (BAnz. Nr. 54) nicht zu beanstanden ist, soweit sie die Erben benachteiligt.

  • BVerwG, 12.07.1963 - IV C 177.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63
    So hat das Bundesverwaltungsgericht dem Erben einer Person, welcher ein Lastenausgleichsberechtigter den gesetzlichen Anspruch auf die Hauptentschädigung abgetreten hatte, zugebilligt, daß er hinsichtlich der Ermessensentscheidung über die vorzeitige Erfüllung dieses Anspruchs (§ 252 des Lastenausgleichsgesetzes) ebenso gestellt ist wie der geschädigte Abtretende (BVerwGE 16, 214; 18, 164) [BVerwG 20.03.1964 - VII P 3/63].
  • BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63
    Der Bescheid vom 11. September 1957 muß dahin ausgelegt werden (BVerwGE 5, 275 [278]), daß der streitige Zuschlag in voller Ausschöpfung der gesetzlichen, Möglichkeit nach § 2 der 2. DVO/G 131 bewilligt werden sollte.
  • BVerwG, 24.03.1964 - III C 24.62

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage in Lastenausgleichssachen - Herleitung der

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63
    So hat das Bundesverwaltungsgericht dem Erben einer Person, welcher ein Lastenausgleichsberechtigter den gesetzlichen Anspruch auf die Hauptentschädigung abgetreten hatte, zugebilligt, daß er hinsichtlich der Ermessensentscheidung über die vorzeitige Erfüllung dieses Anspruchs (§ 252 des Lastenausgleichsgesetzes) ebenso gestellt ist wie der geschädigte Abtretende (BVerwGE 16, 214; 18, 164) [BVerwG 20.03.1964 - VII P 3/63].
  • BVerwG, 10.02.1961 - IV C 306.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63
    In diesem Sinne haben die auf dem Gebiet des Lastenausgleichs zuständigen Senate entschieden (BVerwGE 7, 271; 12, 53 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59]; 16, 63 [BVerwG 17.04.1963 - VI C 172/60]; 18,m).
  • BVerwG, 22.10.1958 - III C 404.56
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63
    In diesem Sinne haben die auf dem Gebiet des Lastenausgleichs zuständigen Senate entschieden (BVerwGE 7, 271; 12, 53 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59]; 16, 63 [BVerwG 17.04.1963 - VI C 172/60]; 18,m).
  • BVerwG, 10.02.1961 - IV C 73.60

    Vererblichkeit von zu Lebzeiten eines unmittelbar begünstigten

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63
    In diesem Sinne haben die auf dem Gebiet des Lastenausgleichs zuständigen Senate entschieden (BVerwGE 7, 271; 12, 53 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59]; 16, 63 [BVerwG 17.04.1963 - VI C 172/60]; 18,m).
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII P 3.63

    Befugnis des Vorstandes eines Personalrates zur Übertragung bestimmter

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63
    So hat das Bundesverwaltungsgericht dem Erben einer Person, welcher ein Lastenausgleichsberechtigter den gesetzlichen Anspruch auf die Hauptentschädigung abgetreten hatte, zugebilligt, daß er hinsichtlich der Ermessensentscheidung über die vorzeitige Erfüllung dieses Anspruchs (§ 252 des Lastenausgleichsgesetzes) ebenso gestellt ist wie der geschädigte Abtretende (BVerwGE 16, 214; 18, 164) [BVerwG 20.03.1964 - VII P 3/63].
  • BVerwG, 17.04.1963 - VI C 172.60

    Ansprüche eines Beamten wegen eines bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63
    In diesem Sinne haben die auf dem Gebiet des Lastenausgleichs zuständigen Senate entschieden (BVerwGE 7, 271; 12, 53 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59]; 16, 63 [BVerwG 17.04.1963 - VI C 172/60]; 18,m).
  • BVerwG, 24.04.1963 - IV C 197.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63
    In diesem Sinne haben die auf dem Gebiet des Lastenausgleichs zuständigen Senate entschieden (BVerwGE 7, 271; 12, 53 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59]; 16, 63 [BVerwG 17.04.1963 - VI C 172/60]; 18,m).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass auch unfertige Verpflichtungen im Sinne einer vorerst bestehenden Pflichtigkeit auf den Gesamtrechtsnachfolger übergehen (Urteil vom 6. Juli 1965 - BVerwG 2 C 34.63 - BVerwGE 21, 302 und Urteil vom 11. März 1971 - BVerwG 2 C 36.68 - BVerwGE 37, 314 ; zu "unfertigen", noch werdenden oder schwebenden übergangsfähigen Rechtsbeziehungen vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juni 1960 - VII ZR 229/58 - BGHZ 32, 367 ).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R

    Rückforderung überzahlter Geldleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten -

    Nur soweit ausdrückliche Vorschriften bzw anderweitige gesetzliche Regelungen fehlen, kann der Rechtsgedanke der §§ 1922, 1967 ff BGB auf öffentlich-rechtliche Ansprüche und Verbindlichkeiten entsprechend angewendet werden (BGH aaO; BVerwGE 21, 302, 303; Weidlich in Palandt, BGB, 73. Aufl 2014, § 1922 RdNr 40 und § 1967 RdNr 3) .
  • BGH, 29.09.2016 - I ZR 11/15

    Bodenschutzrechtlicher Ausgleichsanspruch: Haftung des Gesamtrechtsnachfolgers

    Als im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergangsfähig wurden im Übrigen vermögensrechtliche Ansprüche oder Verpflichtungen angesehen (BVerwGE 15, 234, 236 ff. [Anspruch auf Darlehensrückzahlung]; BVerwG, DVBl 1963, 523 [prozessuale Kostenschuld]; BVerwGE 21, 302, 303 f. [Versorgungsanspruch]; BFH, NJW 1965, 1736 [Steuerschuld]; VGH Kassel, DVBl 1962, 340 f. [öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch]).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 72.80

    Schuldhafte Verletzung - Fehlbelegungsverbot - Hauseigentümer - Pflicht des

    Die erbrechtlichen Vorschriften sind in diesen Fällen entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, MDR 1971, 553; BVerwGE 15, 234; 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63]; 21, 302 [BVerwG 06.07.1965 - II C 34/63]; zum Meinungsstand Feine, DVBl. 1980, 941).

    Umgekehrt ist die Bindung an die Person des Erblassers (vgl. BVerwGE 21, 302 [BVerwG 06.07.1965 - II C 34/63]) geprägt durch Umstände, die auf die Person des Erblassers weisen (vgl. dazu Knöpfle, in Festgabe für Maunz, 1971, S. 225 f.).

    Es ist anerkannt, daß solche unfertigen Rechtslagen auf den Erben übergehen können (vgl. BGHZ 32, 367 [369] einerseits; BVerwGE 21, 302 [BVerwG 06.07.1965 - II C 34/63]; 37, 314 [BVerwG 10.03.1971 - VIII C 210/67]andererseits).

  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Es ist auch kein Grund zu erkennen, die öffentlich-rechtliche Geldschuld des Z. als mit seinem Tode untergegangen zu erachten, wie etwa einen Anspruch höchstpersönlicher Natur (vgl. dazu BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63]; 21, 302 [BVerwG 06.07.1965 - II C 34/63][303]).
  • VGH Hessen, 08.03.1989 - 1 UE 2485/85

    Hauptsachenerledigung im Berufungsverfahren; Vererblichkeit eines Anspruchs auf

    Ob und in welchem Umfange Ansprüche, die dem öffentlichen Recht angehören - wie hier: der geltendgemachte Unterhaltsbeitrag -, vererblich sind, ist in erster Linie nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen und nicht nach bürgerlichem Recht zu entscheiden (so BVerwG, Urteil vom 6.7.1965, BVerwGE 21, 302, 303 unter Hinweis auf BVerwGE 16, 68, 69).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht indessen in seinem bereits zitierten Urteil vom 6.7.1965 (a.a.O., S.303) ausgeführt hat, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bloße Rechtsanwartschaften und Rechtsverkehrslagen als Vermögensbestandteile angesehen werden müssen, die auf die Erben übergehen, auch für das öffentliche Recht.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung weiter ausführt, könne bei Ermessensentscheidungen der Fall allerdings so liegen, daß der Erblasser sich gegenüber der zuständigen Behörde schon in einer Rechtsposition befunden habe, in deren Rahmen der Anspruch auf gesetzmäßige Ausübung des Ermessens zu den vererblichen Vermögensrechten gerechnet werden müsse (so BVerwG, Urteil vom 6.7.1965, a.a.O., S. 304).

  • BVerwG, 22.10.1976 - VI C 55.72

    Beihilfeansprüche - Träger der Sozialhilfe - Überleitung - Erlöschen mit Tode

    In BVerwGE 21, 302, 303 [BVerwG 06.07.1965 - II C 34/63] werde die Frage der Vererblichkeit eines Beihilfeanspruchs verneint mit der Begründung, daß der beamtenrechtliche Beihilfeanspruch nicht unmittelbar auf Zahlung, sondern auf eine günstige Verwaltungsentscheidung über die Bewilligung der Beihilfe gerichtet sei.

    Abgesehen davon hat das Bundesverwaltungsgericht in den vom Berufungsgericht angeführten Entscheidungen vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 34.63 - (BVerwGE 21, 302 [BVerwG 06.07.1965 - II C 34/63]) und vom 5. Februar 1971 - BVerwG VII B 21.70 - (Buchholz 411.1 § 44 a BRüG Nr. 1 = DÖV 1972, 246) über die Vererblichkeit von Ansprüchen auf Ermessensentscheidung bezüglich beamtenrechtlicher Versorgung und über die Zuerkennung eines Härteausgleichs gemäß § 44 a BRüG entschieden, nicht aber über Leistungen, auf die - wie hier - dem Grunde nach ein Rechtsanspruch besteht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - 2 D 50/10

    Nachweispflichten für das Vorliegen der städtebauliche Erforderlichkeit der

    Das Bestehen eines derartigen - weil nicht höchstpersönlich grundsätzlich im Wege der Erbfolge gemäß § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Tod ihres Rechtsvorgängers am 21. Juni 2009 auf die Antragstellerinnen übergangsfähigen Anspruchs -, vgl. zur Vererblichkeit öffentlich-rechtlicher Ansprüche: BVerwG, Urteile vom 29. April 2010 - 2 C 77.08 -, BVerwGE 137, 30 = NVwZ 2010, 1568 = juris Rn. 16, vom 11. Juli 1968 - VIII C 187.67 -, BVerwGE 30, 123 = MDR 1969, 79 = juris Rn. 10 f., und vom 16. Juli 1965 - II C 34.63 -, BVerwGE 21, 302 = MDR 1965, 1020 = juris Rn. 15, war im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses vom 16. Dezember 2010 beurteilt auf der Grundlage des Antragsvorbringens weder offensichtlich ausgeschlossen, noch war danach evident von der Hand zu weisen, dass sich die 7. Planänderung auf die Existenz des Anspruchs zuungunsten der Antragstellerinnen auswirken könnte.
  • BVerwG, 17.09.1998 - 4 C 18.97

    Rockobereignung; Zweckfortfall, nachträglicher; Eigentumsgarantie; Grundsatz der

    Seine Vererblichkeit ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen über die Rechtsnachfolge im öffentlichen Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1963 - BVerwG 8 C 216.63 - BVerwGE 16, 68 ; Urteil vom 6. Juli 1965 BVerwG 2 C 34.63 - BVerwGE 21, 302 ).
  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 162.65

    Rechtsmittel

    Vielmehr kommt es darauf an, ob es sich um - vermögensrechtliche - Ansprüche handelt, die nicht so höchstpersönlich sind, daß sie mit dem Tode des Berechtigten erlöschen (BVerwGE 21, 302 [BVerwG 06.07.1965 - II C 34/63] [303]; siehe auch Beschluß des V. Senats vom 29. Dezember 1965 - BVerwG V E 194.65 -).
  • BVerwG, 11.07.1968 - VIII C 187.67

    Antrag auf Bewilligung von Wohngeld - Zulässigkeit der Vererblichkeit eines

  • BVerwG, 21.09.1989 - 3 C 22.87

    Kriegsschadenrente - Nachzahlung von Entschädigungsrente - Vererblichkeit

  • VG Gelsenkirchen, 03.09.2010 - 6 L 825/10

    Rechtsnachfolge; Zwangsmittel; Wille; Höchstpersönlichkeit

  • BGH, 22.01.1971 - I ZR 132/69

    Erstattungsanspruch für geleistete Sozialhilfe gegen die Erbin der

  • BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72

    Antrag auf Hinterbliebenenversorgung - Nachweis einer Versorgung nach

  • BAG, 29.06.1966 - 2 AZR 419/65

    Ausspruch der Erledigung - Aufrechterhaltung des Klageantrags - Zurückweisung der

  • BVerwG, 05.02.1971 - VII B 21.70

    Härteausgleichsanspruchs eines Ehemannes - Weiterverfolgung des Anspruchs durch

  • VG Karlsruhe, 31.03.2000 - 3 K 2215/99

    Vererblichkeit des Anspruchs auf Eingliederungshilfe; Ausgleich für

  • VG Berlin, 10.08.1990 - 5 A 80.87

    Versagung eines Unterhaltsbeitrags; Anforderungen an die Bewilligung eines

  • BVerwG, 05.02.1971 - VII B 96.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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